Bitte geben Sie uns möglichst frühzeitig Bescheid, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Ein anderer Patient wird Ihnen dafür dankbar sein.
wir vereinbaren mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Sie sind nur und ausschließlich
für Sie reserviert. Zu Ihrem Termin stellen wir die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung.
Es kann immer mal vorkommen, dass Sie oder Ihr Kind den Termin nicht wahrnehmen können.
Bitte sagen Sie in dem Fall unbedingt rechtzeitig ab − mindestens 24 Stunden vorab.
Bei versäumten Terminen oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen
haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.
Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen,
sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 615, Satz 3, SGB nach
den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung
zu stellen (§ 615, BGB). Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die
erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.